Glaubens- und Gewissensfreiheit Die Glaubens- und Gewissensfreiheit ist ein wichtiges Grundrecht, welches jedem das Recht einräumt seine religiöse Überzeugung sowie seine religiösen Rituale und Kulte auszuleben. Rechtsquellen Art. 15, 72 BV Art. 18, 27 UNO-Pakt II Art. 10