Informationelle Selbstbestimmung Informationelle Selbstbestimmung ist in Art. 13 BV verankert, welcher der Schutz der Privatsphäre garantiert. Art. 13 gehört dogmatisch dem Persönlichkeitsschutz an. Rechtsquellen Art. 13 Abs. 2 BV i.V.m Art. 13 Abs. 1 BV weil nicht nur