BöA Stimmrechtsbeschwerde gemäss Art. 82 lit. c Stimmrechtsbeschwerde ist ein Spezialfall der BöA. Anfechtungsobjekte, Vorinstanzen, Legitimation, Beschwerdegründe oder Beschwerdefristen sind anders. Zunächst wird geprüft, ob die Sachurteilsvoraussetzungen einer BöA erfüllt sind. 82 BGG – Anfechtungsobjekt– Anfechtungsobjekt sind sämtliche