Tauschvertrag Beim Tauschvertrag ist jede Partei sowohl Käufer als auch Verkäufer. Die Parteien verpflichten sich zum wechselseitigen Austausch von Sachen, Rechten oder sonstigen Gegenständen. Abgrenzung Tauschvertrag – Kaufvertrag Tausch: 2 Sachen werden ausgetauscht Tausch mit Inzahlungsgabe: 2 Sachen