Tauschvertrag Beim Tauschvertrag ist jede Partei sowohl Käufer als auch Verkäufer. Die Parteien verpflichten sich zum wechselseitigen Austausch von Sachen, Rechten oder sonstigen Gegenständen. Abgrenzung Tauschvertrag – Kaufvertrag Tausch: 2 Sachen werden ausgetauscht Tausch mit Inzahlungsgabe: 2 Sachen
Abgrenzung Kaufvertrag andere Veräusserungsverträge OR BT #2
Abgrenzung Kaufvertrag andere Veräusserungsverträge Abgrenzung Kaufvertrag zum Werkvertrag Art. 363ff. Werkvertrag: z.B. Auto in Reparatur bringen, Software herstellen lassen, Spezialanfertigung einer Maschine. Bedeutung der Abgrenzung vor allem wegen unterschiedlicher Regelungen der: Gefahrtragung OR 185/376 Mängelgewährleistung OR 197 ff./368 ff.