Delikte gegen die Rechtspflege Bei den Delikten des 17. Titels des StGB geht es darum, dass die Strafrechtspflege ungehindert funktionieren soll. Delikte gegen die Rechtspflege gewährleisten den ungestörten Ablauf der Rechtspflege. Im Schweizer Rechtsstaat muss sichergestellt sein, dass die