Kommunikationsgrundrechte Art. 16 – 23 BV Informations-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit sind alles Kommunikationsgrundrechte. Alle Kommunikationsgrundrechte verfolgen den Zweck, Informationen zu erlangen und darauf basierend eine Meinung zu bilden, sowie diese zu äussern. Informationsfreiheit Art. 16 BV Rechtsquellen