Delikte gegen die Amts- und Berufspflicht Delikte gegen die Amts- und Berufspflicht sind alles echte Sonderdelikte. D.h. Sie können nur von Tätern mit speziellen Tätereigenschaften begangen werden. Übersicht über Delikte gegen die Amts- und Berufspflicht Amtsmissbrauch (Art. 312