Vermögensdelikte – Eigentumverschiebungsdelikte Vermögensdelikte als Oberbegriff, beinhaltet alle Delikte, die Eigentum oder Vermögen einer anderen Person schützen. In Art. 137-160 StGB sind sie geregelt. Hier werden spezieller die Eigentumverschiebungsdelikte angeschaut. Zur Übersicht werden im folgenden weitere Unterteilungen vorgenommen.