Notwehrexzess

 

Der Notwehrexzess ist kein Rechtfertigungsgrund, sondern nur ein Entschuldigungsgrund für den Täter, der die Grenzen der Notwehr durch zu hartes wehren überschreitet

  1. Tatbestand
  2. Rechtswidrigkeit
  3. Schuld
    1.  Notwehrexzess
      1. Überschreitung der Grenzen der Notwehr
        1. Intensiver Notwehr (zu stark)
        2. Extensiver Notwehr (-) (zu früh oder zu spät)
          – Es kann sich aber um einen Irrtum, Art. 13 handeln
      2. In entschuldbarer Aufregung oder Bestürzung über den Angriff
        1. Asthenischer Affekt: defensive Aufregung (Angst)
        2. Sthenischer Affekt: Aggressive Aufregung (Wut)
Notwehrexzess, Art. 16 StGB Schema
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