Notwehrexzess
Der Notwehrexzess ist kein Rechtfertigungsgrund, sondern nur ein Entschuldigungsgrund für den Täter, der die Grenzen der Notwehr durch zu hartes wehren überschreitet
- Tatbestand
- Rechtswidrigkeit
- Schuld
- Notwehrexzess
- Überschreitung der Grenzen der Notwehr
- Intensiver Notwehr (zu stark)
- Extensiver Notwehr (-) (zu früh oder zu spät)
– Es kann sich aber um einen Irrtum, Art. 13 handeln
- In entschuldbarer Aufregung oder Bestürzung über den Angriff
- Asthenischer Affekt: defensive Aufregung (Angst)
- Sthenischer Affekt: Aggressive Aufregung (Wut)
- Überschreitung der Grenzen der Notwehr
- Notwehrexzess
Notwehrexzess, Art. 16 StGB Schema