BöA Stimmrechtsbeschwerde gemäss Art. 82 lit. c Stimmrechtsbeschwerde ist ein Spezialfall der BöA. Anfechtungsobjekte, Vorinstanzen, Legitimation, Beschwerdegründe oder Beschwerdefristen sind anders. Zunächst wird geprüft, ob die Sachurteilsvoraussetzungen einer BöA erfüllt sind. 82 BGG – Anfechtungsobjekt– Anfechtungsobjekt sind sämtliche
BöA Prüfungsschema
Formeller Teil – BöA für Entscheide und Erlasse Hinweis: Kursiv stehen Subsumtionsvorschläge für die Voraussetzungen, die meistens nicht strittig sind und nicht ausführlich diskutiert werden müssen. Nach diesem Schema wird geprüft, ob die Sachurteilsvoraussetzungen einer BöA erfüllt sind. Werden sie erfüllt, ist weiter