Gehilfenschaft Die Gehilfenschaft ist eine Form der Teilnahme. Für die Gehilfenschaft braucht es eine Haupttat, eine Hilfeleistung und den Doppelvorsatz. Tatbestand Verübung eines Verbrechens oder Vergehens durch einen Haupttäter (mindestens Versuchsstadium) Hilfeleistung– Jeder kausale Beitrag, der die Tat fördert
Täterschaft und Teilnahme Strafrecht # 12
Täterschaft und Teilnahme Täterschaft und Teilnahme sind grundsätzliche Unterscheidungen des Schweizer Strafrechts. Diese Rechtsinstitute kommen bei Mehrpersonenverhältnissen zur Anwendung. Täterschaft – Mittelbare Täterschaft und Mittäterschaft Zurechnung als ob das Delikt selbst verwirklicht worden wäre. Mittelbare Täterschaft Der Hintermann