Eigentumsgarantie und Enteignungen Die Eigentumsgarantie ist in Art. 26 BV verankert. Die Eigentumsgarantie ist im Gesetz nur knapp geregelt. Sie wird unterteilt in die drei Teilgehalte: Institutsgarantie, Bestandesgarantie und Wertgarantie. Übersicht Träger der Eigentumsgarantie Die 4 Funktionen der
Ehe und Familie – Grundrecht VIII Staatsrecht # 20
Schutz von Ehe und Familie Die Grundrechte Art. 13 und 14 BV schützen die Ehe und Familie und sind dogmatisch dem Verfassungsrechtlichen Persönlichkeitsschutz zuzuordnen. Rechtsquellen Art. 13, 14, 116 Abs. 1, BV Art. 8, 12 EMRK Art. 17, 23 Abs.