Mittäterschaft Mittäter sind alle, die die Tathandlung gemeinschaftlich im bewussten und gewollten Zusammenwirken mit mindestens einer weiteren Person verüben. Die Mittäterschaft ist nicht im StGB geregelt. Die Mittäter sind zusammen zu prüfen. Tatbestand Objektiver Tatbestand Tathandlung Tatobjekt Taterfolg Kausalität– Durch
Täterschaft und Teilnahme Strafrecht # 12
Täterschaft und Teilnahme Täterschaft und Teilnahme sind grundsätzliche Unterscheidungen des Schweizer Strafrechts. Diese Rechtsinstitute kommen bei Mehrpersonenverhältnissen zur Anwendung. Täterschaft – Mittelbare Täterschaft und Mittäterschaft Zurechnung als ob das Delikt selbst verwirklicht worden wäre. Mittelbare Täterschaft Der Hintermann