Die politischen Rechte haben ein besonderen Prüfungsschema und sind nicht nach Art. 36 BV zu prüfen im Gegensatz zu den meisten anderen Grundrechte. Schutzbereich Sachlicher Schutzbereich Zuverlässige Ergebnisse, unverfälschte Wiedergabe der freien Wille der Stimmbürger, freier Prozess der Meinungsbildung Aufgabe
Art. 34 BV Politische Rechte Staatsrecht # 11
Art. 34 BV Politische Rechte sowie Wahl- und Abstimmungsfreiheit Art. 34 ist ein wichtiger Grundrechtsartikel, der natürlichen Personen die politischen Rechte zuspricht. Die politischen Rechte selbst findet man ab Art. 136ff. BV. Grundrechte Rechtsquellen Grundrechte Art. 7 –
Formeller Teil: Politische Rechte Schema
Formeller Teil: Politische Rechte Schema Dieses Prüfungsschema gilt für den formellen Teil der Prüfung einer Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten (BöA), sofern ein Eingriff in die politischen Rechte einer Person geschieht. Anfechtungsobjekt (Art. 82 lit. c BGG) Sämtliche Akte behördlicher