Entschuldbarer Notstand, Art. 18 StGB Schema

Entschuldbarer Notstand   Der entschuldbare Notstand unterscheidet sich vom rechtfertigenden Notstand dadurch, dass das gerettete Rechtsgut nicht höhenwertig als das geopferte sein muss. Tatbestand Rechtswidrigkeit Schuld Entschuldbarer Notstand Vorliegen einer Notstandslage Erforderlichkeit der Abwehrhandlung Unzumutbarkeit der Preisgabe des gefährdeten Gutes Handeln