Notwehrexzess Der Notwehrexzess ist kein Rechtfertigungsgrund, sondern nur ein Entschuldigungsgrund für den Täter, der die Grenzen der Notwehr durch zu hartes wehren überschreitet Tatbestand Rechtswidrigkeit Schuld Notwehrexzess Überschreitung der Grenzen der Notwehr Intensiver Notwehr (zu stark) Extensiver Notwehr (-)
Entschuldbarer Notstand, Art. 18 StGB Schema
Entschuldbarer Notstand Der entschuldbare Notstand unterscheidet sich vom rechtfertigenden Notstand dadurch, dass das gerettete Rechtsgut nicht höhenwertig als das geopferte sein muss. Tatbestand Rechtswidrigkeit Schuld Entschuldbarer Notstand Vorliegen einer Notstandslage Erforderlichkeit der Abwehrhandlung Unzumutbarkeit der Preisgabe des gefährdeten Gutes Handeln
Schuld Schema
Schuld Es handelt sich um ein allgemeines Schema der Schuld. Entschuldbarer Notstand und Notwehrexzess sind die Entschuldigungsgründe, die am häufigsten zu prüfen sind. Tatbestand Rechtswidrigkeit Schuld Schuldfähigkeit Psychosen Schwachsinn Alkohol > 3‰ A.L.I.C. (Art. 19 Abs. 4 StGB) Vorsätzliche
Schuld und Entschuldigungsgründe Strafrecht # 7
Schuld und Entschuldigungsgründe Grundsätzlich geht man von der Schuldfähigkeit des Täters aus. Es kann allerdings auch sein, dass der Täter nicht schuldhaft handelt, wenn er nicht schuldfähig/ einsichtsfähig (Art. 19) ist, das Unrechtbewusstsein (Art. 21) nicht hatte, oder das