Versuchtes Unterlassen Das versuchte Unterlassen übernimmt das Schema des Versuchs. Es braucht einen Tatentschluss und ein unmittelbares Ansetzen. Der Tatentschluss bezieht sich auf alle objektiven Merkmale des Unterlassen. Feststellung der Nichtvollendung des Deliktes Feststellung der Strafbarkeit des Versuchs Tatbestandsmässigkeit
Versuch Schema
Versuch Wenn bei einem Vorsatzdelikt der Erfolg fehlt, ist der Versuch zu prüfen. Was bei diesem Schema besonders ist, ist das Fehlen des objektiven Tatbestands. Die Merkmale sind aber unter „Tatentschluss zu finden, da der Tatentschluss mus sich gegen
Versuch und Rücktritt # 8
Versuch und Rücktritt Ist eine Straftat noch nicht vollendet sind Versuch und Rücktritt möglich. Vorbereitungshandlungen sind grundsätzlich nicht strafbar, es sei denn das Gesetz verbietet diese ausdrücklich (Art. 226 Abs. 1 – Sprengstoffe usw. vorbereiten) Verbrechen und Vergehen sind