Grundstückkauf 216 ff. OR Der Grundstückkauf ist speziell, denn gem. Art. 216 müssen Kaufverträge über ein Grundstück öffentlich beurkundet sein. In der Beurkundung enthalten müssen die subjektiv und objektiv wesentlichen Vertragspunkte sein. Der Kaufvertrag über das Grundstück stellt das
Gewährleistung bei Sachmängeln OR BT #7
Gewährleistung bei Sachmängeln Bei Sachmängeln besteht für den Verkäufer eine Gewährleistungspflicht. Das heisst der Verkäufer haftet für die zugesicherten Eigenschaften der Sache und wenn diese nicht erfüllt sind, muss er eine Kompensation gemäss Art. 205-207 OR aufbringen. Erfüllungstheorie: Erfüllung
Gewährleistung bei Rechtsmängeln OR BT #6
Gewährleistung bei Rechtsmängeln Bei Rechtsmängeln besteht für den Verkäufer eine Gewährleistungspflicht. Das heisst der Verkäufer haftet für die zugesicherten Eigenschaften der Sache und wenn diese nicht erfüllt sind, muss er eine Kompensation gemäss Art. 195 OR aufbringen. Erfüllungstheorie: Erfüllung
Verzug im Kaufmännischen Verkehr OR BT #5
Verzug im Kaufmännischen Verkehr Verzug im Kaufmännischen Verkehr funktioniert anders. Der Kaufmännische Verkehr ist ein anderes Umfeld (Paralleluniversum), in dem die ganzen vertraglichen Regeln zwar ähnlich, aber trotzdem ein wenig unterschiedlich gelten. Wann Kaufmännischer Verkehr angenommen wird ist nicht
Gefahrtragung OR BT #4
Gefahrtragung Die Gefahr bestimmt, ist das Risiko des zufälligen Untergangs oder der wesentlichen Verschlechterung der Sache. Gefahrtragung kann man nur verstehen, wenn man Art. 119 i.V.m. Art. 185 OR anschaut. Zufällig heisst, dass keine der Parteien den Untergang zu
Pflichten der Vertragsparteien OR BT #3
Pflichten der Vertragsparteien Bei einem Kaufvertrag entstehen Pflichten für die beiden Parteien. Der Käufer muss den Kaufpreis bezahlen, der Verkäufer muss die Sache übergeben und übereignen. Es entstehen aber entsprechend vertraglicher Abmachung oder den Umständen weitere Nebenpflichten für die
Abgrenzung Kaufvertrag andere Veräusserungsverträge OR BT #2
Abgrenzung Kaufvertrag andere Veräusserungsverträge Abgrenzung Kaufvertrag zum Werkvertrag Art. 363ff. Werkvertrag: z.B. Auto in Reparatur bringen, Software herstellen lassen, Spezialanfertigung einer Maschine. Bedeutung der Abgrenzung vor allem wegen unterschiedlicher Regelungen der: Gefahrtragung OR 185/376 Mängelgewährleistung OR 197 ff./368 ff.
Veräusserungsverträge im System der Schuldverträge OR BT #1
Veräusserungsverträge im System der Schuldverträge Veräusserungsverträge sind ein Bereich der Schuldverträge. Veräusserungsverträge werden weiter unterteilt in Kaufvertrag (Art. 184ff. OR), Tauschvertrag (Art. 237f. OR) und Schenkungsvertrag (Art. 239ff. OR). Definitionen Definition Veräusserungsvertrag Bei einem Veräusserungsvertrag gibt es eine dauerhafte