Verzug im Kaufmännischen Verkehr Verzug im Kaufmännischen Verkehr funktioniert anders. Der Kaufmännische Verkehr ist ein anderes Umfeld (Paralleluniversum), in dem die ganzen vertraglichen Regeln zwar ähnlich, aber trotzdem ein wenig unterschiedlich gelten. Wann Kaufmännischer Verkehr angenommen wird ist nicht
Gefahrtragung OR BT #4
Gefahrtragung Die Gefahr bestimmt, ist das Risiko des zufälligen Untergangs oder der wesentlichen Verschlechterung der Sache. Gefahrtragung kann man nur verstehen, wenn man Art. 119 i.V.m. Art. 185 OR anschaut. Zufällig heisst, dass keine der Parteien den Untergang zu
Pflichten der Vertragsparteien OR BT #3
Pflichten der Vertragsparteien Bei einem Kaufvertrag entstehen Pflichten für die beiden Parteien. Der Käufer muss den Kaufpreis bezahlen, der Verkäufer muss die Sache übergeben und übereignen. Es entstehen aber entsprechend vertraglicher Abmachung oder den Umständen weitere Nebenpflichten für die
Abgrenzung Kaufvertrag andere Veräusserungsverträge OR BT #2
Abgrenzung Kaufvertrag andere Veräusserungsverträge Abgrenzung Kaufvertrag zum Werkvertrag Art. 363ff. Werkvertrag: z.B. Auto in Reparatur bringen, Software herstellen lassen, Spezialanfertigung einer Maschine. Bedeutung der Abgrenzung vor allem wegen unterschiedlicher Regelungen der: Gefahrtragung OR 185/376 Mängelgewährleistung OR 197 ff./368 ff.
Veräusserungsverträge im System der Schuldverträge OR BT #1
Veräusserungsverträge im System der Schuldverträge Veräusserungsverträge sind ein Bereich der Schuldverträge. Veräusserungsverträge werden weiter unterteilt in Kaufvertrag (Art. 184ff. OR), Tauschvertrag (Art. 237f. OR) und Schenkungsvertrag (Art. 239ff. OR). Definitionen Definition Veräusserungsvertrag Bei einem Veräusserungsvertrag gibt es eine dauerhafte
Einleitung und Rechtsquellen ZPO #1
Einleitung und Rechtsquellen Sinn und Zweck des Zivilprozesses und seine Struktur – Durchsetzung subjektiver Privatrechte für die Klagende Partei, die zu ihrem Recht kommen kann– Schutz der objektiven Rechtsordnung: Sanktion für die nicht-Befolgung zivilrechtlicher Normen Generalprävention– Wiederherstellung der Rechtsfriedens durch
Delikte gegen die Familie Strafrecht # 22
Delikte gegen die Familie Der 6. Titel des StGB, also die Art. 213-220 enthält die Delikte gegen die Familie. Die Familie als Institut wird dabei geschützt. Übersicht Art. 213 Inzest Art. 215 Mehrfache Ehe oder eingetragene Partnerschaft Art.
Korruption Strafrecht # 21
Korruptionsdelikte Der 19. Titel des StGB, also die Art. 322ter-322decies befassen sich mit den verschiedenen Formen der Korruptionsdelikte. Geschütztes Rechtsgut ist der Schutz der Objektivität und Sachlichkeit der Behörden. Grds. muss man bei den Korruptionsdelikten unterscheiden zwischen «Intraneus» und
Geldwäscherei Strafrecht # 20
Geldwäscherei Die Art. 305bis und 305ter wurden in der Schweiz geschaffen, als der Druck aus dem Ausland auf den Finanzplatz Schweiz so gross wurde nach dem Bekanntwerden einiger grosser Fälle. Geldwäscherei ist ein Rechtspflegedelikt, weil der Staat einen Anspruch
Delikte gegen die Amts- und Berufspflicht Strafrecht # 19
Delikte gegen die Amts- und Berufspflicht Delikte gegen die Amts- und Berufspflicht sind alles echte Sonderdelikte. D.h. Sie können nur von Tätern mit speziellen Tätereigenschaften begangen werden. Übersicht über Delikte gegen die Amts- und Berufspflicht Amtsmissbrauch (Art. 312