Die Stiftung (80-89a ZGB) Die Stiftung ist eine Anstalt und im Gegensatz zum Verein kein Zusammenschluss von Personen. Deshalb gibt es auch keine Mitglieder. Der Zweck einer Stiftung ist die Widmung eines Vermögens für einen besonderen Zweck. (80 ZGB)
Der Verein Personenrecht # 6
Der Verein (60-79 ZGB) Das Vereinsrecht der Schweiz ist sehr liberal, man spricht auch von Vereinsautonomie. Dies ist der Grund weshalb der Verein eine beliebte und oft gesehene juristische Person ist. Gründung des Vereins Art. 60-79 ZGB sind
Juristische Personen Personenrecht # 5
Juristische Personen Wieso gibt es juristische Personen? In der Industrialisierung wollte man mithilfe von Haftungsbeschränkungen das Unternehmertum beflügeln. Juristische Personen können nicht sterben, somit lässt sich Vermögen über längere Zeit behalten. Fiktionstheorie: Juristische Personen sind kein reales Gebilde –
Persönlichkeitsschutz Personenrecht # 4
Persönlichkeitsschutz Persönlichkeitsschutz wird unterteilt in internen (Art. 27 ZGB) – und externen (Art. 28 ZGB) Persönlichkeitsschutz. Interner Persönlichkeitsschutz Art. 27 ZGB Abs. 1 ist eine schlichte Norm, die besagt, dass es verboten ist, auf seine Rechts- oder Handlungsfähigkeit
Name und Namensschutz Personenrecht # 3
Name und Namensschutz Das Schweizer Personenrecht regelt Name (301 ZGB) und Namensschutz (28,29 ZGB). Es gibt vier verschiedene Typen von Namen: Vorname, Familienname, Allianzname und Doppelname. Die 4 Namenstypen Vorname Die Inhaber der elterlichen Sorge (in aller
Wohnsitz Personenrecht # 2
Wohnsitz Wohnsitz ist ein wichtiges Zuteilungskriterium: Bei gewisse Fragen wird man nach Wohnsitz eingeteilt. Der Wohnsitz ist Anknüpfungspunkt für z.B. Gerichtsstand (Art. 23 ZPO), Kinderschutzmassnahmen (Art. 315 ZPO) oder auch das IPRG knüpft teilweise daran an. Legaldefinition Wohnsitz
Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit Personenrecht # 1
Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit Das Personenrecht ist im ZGB von Art. 11-89 geregelt. Es ist ein verhältnismässig kurzer Bereich des ZGB. Ausserdem kommen weitere Spezialgesetze und das OR hinzu. Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit sind zentrale Themen des Personenrechts und unabdingbar für