Beschränkte dingliche Rechte (730-915 ZGB) Beschränkte dingliche Rechte können als dingliche Rechte, welche dem Berechtigten nicht ein umfassendes Herrschaftsrecht an einer Sache (wie beim Eigentum), sondern nur eine begrenzte Zahl einzelner Herrschaftsbefugnisse gewähren, beschrieben werden. Dinglich bedeutet, dass sich
Eigentum Sachenrecht #5
Eigentum Art. 641 ff. ZGB Eigentum ist das dingliche Vollrecht, also das umfassende und ausschliessliche Herrschaftsrecht an einer Sache. Eigentum ist ein dingliches Recht. D.h. es ist ein absolutes Recht an einer Sache. Der Eigentümer kann mit seiner Sache
Grundbuch Sachenrecht #4
Das Grundbuch 942-977 ZGB Das Grundbuch ist ein staatliches Register, welches Auskunft über die dinglichen Rechte an Grundstücken gibt. Das Ziel ist es, das Publizitätsprinzip im Immobilienrecht zu verwirklichen. Gemäss Art. 958 ZGB lassen sich alle vier Kategorien dinglicher
Besitz Sachenrecht #3
Der Besitz Art. 919 ff. ZGB Besitzer ist gemäss Art. 919 ff. ZGB, wer die Sache bei sich hat. Der Besitz ist somit ein Faktum und nicht ein Recht. Besitz sowie das Grundbuch können Publikationsmittel sein für Eigentum. Es
Prinzipien des Sachenrechts Sachenrecht #2
Prinzipien des Sachenrechts Die folgenden Prinzipen des Sachenrechts sind als Leitgedanken des Sachenrechts zu verstehen. Gesetzliche Regelungen haben allerdings im Falle eines Konfliktes stets Vorrang. Publizitätsprinzip Absolute Rechte wirken gegen jeden «erga omnes». Weil jeder diese Rechte respektieren
Sachenrecht Grundlagen und Übersicht Sachenrecht #1
Sachenrecht Grundlagen und Übersicht Das Sachenrecht befasst sich mit den Rechten an Sachen und nicht den Rechten auf Sachen. Das Recht an einer Sache hat man, wenn man Eigentümer oder Besitzer ist. Definition Sache Sachen sind unpersönliche, körperliche