Grundprinzipien des Strafrechts

 

Die Grundprinzipien des Strafrechts sind von enormer Bedeutung. In der Zeit der Nazis, im Dritten Reich, wurden diese Grundprinzipien oft umgangen oder ganz abgeschafft. Die Folge davon war, dass der Staat absolut unmoralisch und unethisch handeln konnte. Durch Auslegung des Gesetzes wurden so Reichsgegner bekämpft.

 

Legalitätsprinzip

Art. 1 StGB: «Eine Strafe oder Massnahme darf nur wegen einer Tat verhängt werden, die das Gesetz ausdrücklich unter Strafe stellt.» Einfacher gesagt: Was nicht steht ist nicht strafbar. Latein: nullum crimen sine lege (=kein Verbrechen ohne Gesetz)

 

4 Gebote des Strafrechts

  • Analogieverbot – Von einem anderen Gesetz eine Analogie ziehen und jemanden bestrafen, der etwas getan hat, von dem nichts im Gesetz steht ist verboten. Analogien zugunsten eines Täters sind erlaubt
  • Rückwirkungsverbot – Eine Tat ist nur Strafbar, wenn das Gesetz schon vorher bestanden hat. Man kann nicht im nachhinein ein Gesetz neu erfinden oder verschärfen. Abmilderungen oder Gesetzesauflösungen, die dem Täter zu gute kommen sind erlaubt.
    Ausnahme: Rückwirkung, die dem Täter schadet, erlaubt wenn es um Strafprozessrechtliche Aspekte geht. So zB. Wenn die Verjährungslimite hochgeschoben wird und der Täter somit immer noch als Schuldig angesehen wird, weil seine Straftat noch nicht verjährt ist.
  • Verbot von strafrechtlichem Gewohnheitsrecht – Niemand darf bestraft werden, weil man das immer so gemacht hat.
  • Bestimmtheitsgebot – Die Gesetze müssen einigermassen eng geschrieben sein und dürfen nicht allzu viel Interprätationsspielraum offen lassen. So dass das Gesetz noch ausgelegt werden kann aber nicht frei irgendetwas reininterprätiert werden kann.

 

Grund für diese Gebote und Prinzipien

  • Verhinderung von Willkür (Affekt Entscheidungen sind emotionale und somit unfaire Entscheide)
  • Der Strafgeber soll die Grenzen der Auslegung bestimmen mit Gesetzen somit weniger macht für die Richter (In der Schweiz immer noch relativ viel Macht)
  • AD Hoc Gesetze sollen nicht möglich sein, weil diese nicht fair sind

 

 

Grundprinzipien des Strafrechts Strafrecht # 2

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