Geltungsbereich des StGB
Es ist essentiell zu wissen wo welches Gesetz gilt. Der Geltungsbereich des StGB ist nach dem Territorialprinzip in dem Landes, in dem man sich befindet. Egal ob ein Schweizer oder ein Ausländer eine Straftat begeht, solange es auf Schweizer Territorium geschieht ist das StGB anwendbar.
Allgemeines
Orte wie Bürgerkriegsgebiete, Mond oder Antarktis stehen nicht unter der Strafgewalt einer Nation.
Handlungsort |
Erfolgsort |
Dort, wo der Täter handelt |
Dort, wo der Erfolg der Handlung eintritt |
Niemand darf wegen der selben Tat mehrfach verurteilt werden. (lat. «ne bis in idem»)
Ausnahme: Ein anderer Staat darf nochmals bestrafen. Erste Strafe ist allerdings abzuziehen
Ausnahme zur Ausnahme: Schengen Staaten bestrafen selbe Tat nur einmal
Verbrechen |
Freiheitsstrafe > 3 Jahre |
Vergehen |
Freiheitsstrafe < 3 Jahre / Geldstrafe |
Übertretung |
Busse |
Räumlicher Geltungsbereich des StGB
Inlandstaten StGB immer anwendbar
- Territorialitätsprinzip – Taten auf Hoheitsgebiet der Schweiz
- Flaggenprinzip – Taten In Schweizer Flugzeug / Schiff
Auslandstaten StGB anwendbar, wenn:
- Aktives Personalitätsprinzip – von einem Schweizer im Ausland begangene Tat
- Passives Personalitätsprinzip – An einem Schweizer verübte Tat im Ausland
- Staatsschutzprinzip – Taten gegen den Schweizer Staat
- Universalitätsprinzip – Taten zu deren Verfolgung sich die Schweiz verpflichtet hat (extrem geächtet – Art. 4 StGB)
- Prinzip der stellvertretenden Strafrechtspflege – Fremder Täter ist in der Schweiz und wir wollen ihn nicht ausliefern (Art.7)
- Delegationsprinzip – Anderer Staat bittet Schweiz um Strafverfolgung
Strafrechtlich verfolgt, wird die Tat von jenem Staat, der den Täter zu fassen kriegt.
Auslieferungen sind immer eine Frage des Goodwills.
Wenn ein Ausländer in einem ausländischen Land etwas tut ohne, dass ein Schweizer betroffen ist und der Täter auch nicht bei uns in der Schweiz ist momentan, haben wir keinerlei Bezug zu der Sache und wir kümmern uns nicht darum. StGB nicht anwendbar
Geschieht irgendetwas auf Schweizer Hoheitsgebiet StGB anwendbar
Geschieht irgendetwas mit einem Schweizer Staatsbürger StGB anwendbar.
Persönlicher Geltungsbereich des StGB
- Älter als 10 Jahre sonst Strafunmündig
- 10 – 18-jährige Jugendstrafrecht
- Angehörige der Armee (ADA) Militärstrafrecht
- Parlamentarier, Mitglieder der Exekutive, Staatsoberhäupter und Diplomaten – teilweise Immunität