Gehilfenschaft
Die Gehilfenschaft ist eine Form der Teilnahme. Für die Gehilfenschaft braucht es eine Haupttat, eine Hilfeleistung und den Doppelvorsatz.
-  Tatbestand
- Verübung eines Verbrechens oder Vergehens durch einen Haupttäter (mindestens Versuchsstadium)
 - Hilfeleistung
– Jeder kausale Beitrag, der die Tat fördert und ohne den sich die Tat änderst abgespielt hätte.
– Reine psychische Hilfeleistung reicht - Vorsatz
– Bzgl. der Verübung der Haupttat
– Bzgl. der Hilfeleistung - Zurechnung (nur bei Abstiftung)
 - Verschiebung des Unrechtsgehalts wegen Art. 27 StGB
 
 - Rechtswidrigkeit
 - Schuld
 
Gehilfenschaft, Art. 25 StGB Schema
			
				