Vorsatzdelikte
Dieses Prüfungsschema dient der Prüfung aller Vorsatzdelikte, wie beispielsweise vorsätzliche Tötung (Art. 111 StGB), vorsätzliche schwere und einfache Körperverletzungen (Art. 122, 123 Ziff. 1 und 2 StGB).
Abhängig vom Grundtatbestand kann es sein, dass einige Merkmale, die geprüft werden müssen, in diesem Schema fehlen.
Hier geht es nur um ein Muster, welches an speziefische Artikel angepasst werden muss.
- Obersatz: X könnte sich den (Tötung/ schwere Körperverletzung/Tätlichkeiten) gemäss Art. (x) schuldig gemacht haben, indem er (…)
- Tatbestand (TB)
- Objektiver Tatbestand
- Tatobjekt
- Tathandlung
- Taterfolg
- Kausalität Jede Handlung ist kausal, die nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg in seiner Gestalt entfällt.
- Objektive Zurechnung Der Täter muss ein rechtlich missbilligtes Risiko geschaffen haben, das sich im Taterfolg verwirklicht hat.
- Subjektiver Tatbestand
- Vorsatz ist das Handeln mit Wissen und Willen.
- Objektiver Tatbestand
- Rechtswidrigkeit Die Rechtswidrigkeit ist grundsätzlich durch die Tatbestandsmässigkeit indiziert. Die Handlung des Täters kann aber gerechtfertigt werden durch:
-
- Rechtfertigende Notwehr (Art. 15 StGB)
- Rechtfertigender Notstand (Art. 17 StGB)
- Einwilligung
- weitere…
- Schuld Der Täter kann entschuldigt werden wegen:
-
- Schuldunfähigkeit
- Notwehrexzess (Art. 16 StGB)
- Entschuldbarer Notstand (Art. 18 StGB)
- weitere…
- Ergebnis
- Tatbestand (TB)
Vorsatzdelikte Schema