Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB
AGBs sind zusätzliche Bedingungen eines Vertrages. Meist von Firmen genutzt, dienen sie dazu für alle Kunden ihre standardisierten Vertragsbedingungen zeitsparenden anzugeben. So müssen grosse Firmen wie Sunrise nicht mit jedem Kunden einen individuellen Vertrag aushandeln.
AGBs sind in der Praxis immer ein Vorteil für den AGB Verwender, nie aber für den, der sie akzeptieren muss.
Firmen – Privatkunden
AGBs müssen lesbar, auffindbar und sprachlich verständlich formuliert sein. Die Möglichkeit zur Kenntnisnahme muss vor Annahme des Vertrages bestehen.
Weil man davon ausgeht, dass sowieso niemand die AGB liest, (Globalübernahme) hat man die Ungewöhnlichkeitsregel entwickelt. Diese besagt, dass ein unerfahrener, durchschnittlicher Mensch (Kunde, keine Firma) geschützt ist, wenn er einer «ungewöhnliche» Klausel zugestimmt hat, die nicht zu erwarten war.
Firmen – Firmen
2 Unternehmen mit jeweiligen AGBs, die nicht passen führen zu einem sog. «battle of the forms».
Lösung: «Restgültigkeitstheorie» alle nicht übereinstimmenden Klauseln beider Verträge werden rausgestrichen.
Auslegung von AGB
Widersprechen sich mündliche Verhandlung (Individualabrede) und AGBs, so geht die Individualabrede vor.
Bei Restunklarheiten, im Streitfall wird der AGB Verwender benachteiligt, weil er sowieso sonst immer im Vorteil ist.
AGB Sanktionen
Das UWG (Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) sanktioniert sehr unfaire Klauseln (Inhaltskontrolle von AGB), damit nicht gewisse Firmen sich einen unfairen Vorteil verschaffen können gegenüber anderen Firmen, wie sie ihre Kunden vertraglich binden durch ihre zu unfairen AGBs.