Art. 126 StGB, Tätlichkeiten Tätlichkeiten sind Antragsdelikte, ausser für die Konstellationen, die in Ziff. 2 erwähnt sind. Dort werden sie von Amtes wegen verfolgt. Tatbestand Objektiver Tatbestand Tathandlung Taterfolg: Geringfügiger folgenloser Angriff auf die körperliche Integrität, der keine Folge
Verstümmelung weiblicher Genitalien, Art. 124 StGB Schema
Art. 124 StGB, Verstümmelung weiblicher Genitalien Nach diesem Schema ist die Verstümmelung weiblicher Genitalien zu prüfen. Besonders zu beachten ist, dass auch im Ausland begangene Taten strafbar sind. Tatbestand Objektiver Tatbestand Tathandlung Taterfolg– Das Verstümmeln der Genitalien einer weiblichen Person–
Einfache Körperverletzung, Art. 123 StGB Schema
Art. 123 StGB, einfache Körperverletzung Nach diesem Schema wird die einfache Körperverletzung geprüft. Im Gegensatz zu der schwere Körperverletzung handelt es sich um einen Antragsdelikt, es sein denn, eine Qualifizierung gem. Ziff. 2 anzunehmen ist.Hinweis: Die fahrlässige Körperverletzung, Art. 125
Schwere Körperverletzung, Art. 122 StGB Schema
Art. 122 StGB, schwere Körperverletzung Nach diesem Schema wird die vorsätzliche schwere Körperverletzung geprüft. Die fahrlässige schwere Körperverletzung, Art. 125 Abs. 2 StGB ist nach dem Schema der Fahrlässigkeit zu prüfen. Tatbestand Objektiver Tatbestand Tatobjekt: Mensch Tathandlung: Verletzen Taterfolg: Verletzung–
Vorsatzdelikte Schema
Dieses Prüfungsschema dient der Prüfung aller Vorsatzdelikten, wie beispielsweise vorsätzliche Tötung (Art. 111 StGB).