Mutmassliche Einwilligung Die mutmassliche Einwilligung unterscheidet sich von der Einwilligung dadurch, dass die Einwilligung des Opfers nicht eingeholt werden kann. Sie ist vor allem bei ärztlichen Eingriffen einschlägig. Tatbestand Rechtswidrigkeit Mutmassliche Einwilligung Nichteinholbarkeit der Einwilligung Verfügungsbefugnis des Rechtsgutsträgers Rechtsgutsträger
Einwilligung Schema
Einwilligung Die Einwilligung ist ein Rechtfertigungsgrund und somit auf der Ebene der Rechtswidrigkeit zu prüfen. Als weiterer Grund gibt es auch die mutmassliche Einwilligung, wenn die Einwilligung nicht einholbar ist. Tatbestand Rechtswidrigkeit Erklärung der Einwilligung Vor der Tat Nach
Rechtfertigender Notstand, Art. 17 StGB Schema
Rechtfertigender Notstand Der rechtfertigende Notstand ist in Art. 17 StGB geregelt. Im Gegensatz zur rechtfertigenden Notwehr braucht es keinen Angriff, sondern nur eine Gefahr für ein geschütztes Rechtsgut. Tatbestand Rechtswidrigkeit Notstand Vorliegen einer Notstandslage– unmittelbare Gefahr für ein Individualrechtsgut
Rechtfertigende Notwehr, Art. 15 StGB Schema
Rechtfertigende Notwehr Die rechtfertigende Notwehr, Art. 15 StGB, wird gemäss diesem Schema geprüft. Man befindet sich auf der Ebene der Rechtswidrigkeit. Tatbestand Rechtswidrigkeit Notwehr (Ex Post beurteilt) Objektive Voraussetzungen Notwehrlage Angriff– Ein Angriff ist jede durch eine menschliche Handlung
Die Rechtswidrigkeit Strafrecht # 6
Rechtswidrigkeit und Rechtfertigungsgründe Die Rechtswidrigkeit wird grds. durch die Tatbestandsmässigkeit indiziert. Grundsätzlich ist eine Rechtsgutsverletzung eines anderen rechtswidrig, passiert sie aber beispielsweise in einer Notwehrsituation (Art. 15 StGB) oder Notstandsituation (Art.17 StGB), kann sie gerechtfertigt sein. Ausserstrafliche- und