Vermögensdelikte – Eigentumverschiebungsdelikte Vermögensdelikte als Oberbegriff, beinhaltet alle Delikte, die Eigentum oder Vermögen einer anderen Person schützen. In Art. 137-160 StGB sind sie geregelt. Hier werden spezieller die Eigentumverschiebungsdelikte angeschaut. Zur Übersicht werden im folgenden weitere Unterteilungen vorgenommen.
Delikte gegen den Geheim- und Privatbereich Strafrecht # 7
Delikte gegen den Geheim- und Privatbereich Art. 179 – 179novies sowie 186 StGB sind Delikte gegen den Geheim- und Privatbereich. Art. 179 schützt das Schriftgeheimnis. Art. 179bis – 179novies schützen die Privatsphäre vor unbefugter Ausforschung oder Überwachung. Art. 186
Ehrverletzungsdelikte Strafrecht # 6
Ehrverletzungsdelikte aus Strafrecht BT I Ehrverletzungsdelikte setzen sich aus nur drei hauptsächlichen Tatbeständen zusammen: Art. 173 üble Nachrede, Art. 174 Verleumdung und Art. 177 Beschimpfung. Man unterscheidet bei Ehrverletzungen stets in Tatsachenbehauptung und Werturteile. Übersicht Definitionen Übersicht Ehrverletzungsdelikte
Sexualdelikte Strafrecht # 5
Sexualdelikte aus Strafrecht BT I In den letzten Jahren gab es viele Vorstösse, dass man das Sexualstrafrecht revidieren solle. Der Grundgedanke bei den Sexualdelikten ist, der Schutz der sexuellen Integrität und der Schutz der ungestörten sexuellen Entwicklung von Minderjährigen.
Freiheitsdelikte Strafrecht # 4
Freiheitsdelikte aus Strafrecht BT I Die Nötigung gemäss Art. 181 StGB ist der Grundtatbestand aller Freiheitsdelikte. Raub, Erpressung, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung, Freiheitsberaubung, Entführung und Zwangsheirat enthalten alle eine komplette Nötigung und zusätzliche Merkmale. All diese Freiheitsdelikte, ausser Menschenhandel Art.
Gefährdungsdelikte Strafrecht # 3
Gefährdungsdelikte aus Strafrecht BT Die Gefährdungsdelikte (Art. 127-136 StGB) haben keinen Taterfolg, allerdings einen Gefährdungserfolg. Bestraft wird das Schaffen einer unnötigen Gefahr. Entweder muss eine konkrete Gefahr eintreten oder eine grundsätzlich sehr gefährliche Situation geschaffen werden. Übersicht Konkrete
Körperverletzungsdelikte Strafrecht # 2
Körperverletzungsdelikte Körperverletzungsdelikte werden in Art. 122-Art. 126 behandelt. Es werden Tätlichkeiten, einfache- und schwere Körperverletzungen unterschieden. Übersicht Art. 126 Tätlichkeit Art. 123 Ziff. 1 Abs. 1 Einfache Körperverletzung Art. 122 Schwere Körperverletzung Ärztlicher Heileingriff Art. 124 Verstümmelung weiblicher
Tötungsdelikte Strafrecht # 1
Tötungsdelikte aus Strafrecht BT Die Tötungsdelikte aus dem Strafrecht BT reichen von Art. 111 vorsätzliche Tötung bis zur Art. 119 wo es um den straflosen Schwangerschaftsabbruch geht. Es gibt drei Meinungen zur Frage, wann das Leben beginnt: Beginn der
Die Stiftung Personenrecht # 7
Die Stiftung (80-89a ZGB) Die Stiftung ist eine Anstalt und im Gegensatz zum Verein kein Zusammenschluss von Personen. Deshalb gibt es auch keine Mitglieder. Der Zweck einer Stiftung ist die Widmung eines Vermögens für einen besonderen Zweck. (80 ZGB)
Der Verein Personenrecht # 6
Der Verein (60-79 ZGB) Das Vereinsrecht der Schweiz ist sehr liberal, man spricht auch von Vereinsautonomie. Dies ist der Grund weshalb der Verein eine beliebte und oft gesehene juristische Person ist. Gründung des Vereins Art. 60-79 ZGB sind