Strafrechtliche Verantwortlichkeit von Unternehmen
Zuerst müssen einige Fragen definiert und geklärt werden. Sind Unternehmen oder Verbände überhaupt strafrechtlich strafbar?
- Sind Unternehmen/ Verbände handlungsfähig? – Personen arbeiten für das Unternehmen
- Sind Unternehmen/ Verbände schuldfähig? – Das Unternehmen kann Unrecht nicht einsehen
- Sind Unternehmen/ Verbände straffähig? – Unternehmen leiden nicht unter Bestrafung
Man kommt zum Schluss, dass Unternehmen strafrechtlich belangt werden können.
Art 102 Abs 1 – Unternehmen = Sündenbock
Wenn die strafbare Handlung keinem Mitarbeiter zugewiesen werden kann, aufgrund fehlender Organisation im Unternehmen, haftet das Unternehmen.
Art. 102 Abs. 2 – 7 Katalogtaten
Wird eine der 7 Katalogtaten verübt, und das Unternehmen nicht nachweisen kann, dass es gut organisiert war, haftet es.
Art. 260ter, 260quinquies, 305bis, 322ter, 322quinquies, 322septies, Abs. 1, 322octies.
Strafrechtliche Verantwortlichkeit von Unternehmen Strafrecht # 10