Strafrechtliche Verantwortlichkeit von Unternehmen

 

Zuerst müssen einige Fragen definiert und geklärt werden. Sind Unternehmen oder Verbände überhaupt strafrechtlich strafbar?

  • Sind Unternehmen/ Verbände handlungsfähig? – Personen arbeiten für das Unternehmen
  • Sind Unternehmen/ Verbände schuldfähig? – Das Unternehmen kann Unrecht nicht einsehen
  • Sind Unternehmen/ Verbände straffähig? – Unternehmen leiden nicht unter Bestrafung

Man kommt zum Schluss, dass Unternehmen strafrechtlich belangt werden können.

 

Art 102 Abs 1 – Unternehmen = Sündenbock

Wenn die strafbare Handlung keinem Mitarbeiter zugewiesen werden kann, aufgrund fehlender Organisation im Unternehmen, haftet das Unternehmen.

Art. 102 Abs. 2 – 7 Katalogtaten

Wird eine der 7 Katalogtaten verübt, und das Unternehmen nicht nachweisen kann, dass es gut organisiert war, haftet es.
Art. 260ter, 260quinquies, 305bis, 322ter, 322quinquies, 322septies, Abs. 1, 322octies.

Strafrechtliche Verantwortlichkeit von Unternehmen Strafrecht # 10
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