Art. 127 StGB, Aussetzung
Die Aussetzung, Art. 127 StGB ist ein konkretes Gefährdungsdelikt. Dieser Tatbestand ist nah zu der Unterlassung der Nothilfe, Art. 128, aber als lex specialis geht Art. 127 vor.
- Tatbestand
- Objektiver Tatbestand
- Täter: Person, die den Hilflosen unter ihrer Obhut hat, ist also rechtlich verpflichtet ihn vor Gefahren zu schützen→ Garantenstellung
- Tatobjekt: Hilflose Person
– Hilflos ist eine Person, welche die Gefahr nicht aus eigener Kraft beseitigen kann. - Tathandlung
– Aussetzen: Täter verursacht die Gefahrenlage selber
– im Stich lassen: Unterlassen der gebotenen Hilfe - Erfolg: Gefahr für das Leben oder schwere unmittelbare Gefahr für die Gesundheit
- Kausalzusammenhang
- Subjektiver Tatbestand
- Gefährdungsvorsatz (aber nicht Verletzungsvorsatz)
- Objektiver Tatbestand
- Rechtswidrigkeit
- Schuld
Aussetzung, Art. 127 StGB Schema