Art. 116, Kindestötung

Hier ist das Schema der Kindestönung, Art. 116 StGB. Es ist ein Sonderdelikt, weil der Täterkreis sich auf der Mutter des Kindes beschränkt.
Zu beachten ist also, dass bei der Mittäterschaft oder Teilnahme wird nur die Mutter privilegiert, die andere Täter fallen unter Art. 27 StGB und werden gem. Art. 111, 112 oder 113 bestraft.

  1.  Tatbestand
    1. Objektiver Tatbestand
      1. Täter: Mutter
      2. Tatobjekt: Lebendes Neugeborenes
      3. Tathandlung: Tötung des Neugeborenes
      4. Während der Geburt oder solange sie unter dem Einfluss des Geburtsvorganges ist.
      5. Erfolg: Tod des Neugeborenes
      6. Kausalität: Jede Handlung ist kausal, die nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg in seinem Gestalt entfiele.
      7. Objektive Zurechnung: Der Täter muss mit seinem Verhalten ein rechtlich missbilligtes Risiko geschaffen haben, der sich im Deliktserfolg verwirklicht hat.
    2. Subjektiver Tatbestand
      – Vorsatz
  2. Rechtswidrigkeit
  3. Schuld
Kindestötung, Art. 116 StGB Schema
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