Anstiftung

 

Die Anstiftung ist eine Form der Teilnahme. Vorausgesetzt ist ein Haupttäter, der eine Tat begeht. Der Anstifter muss den Haupttäter bestimmt haben, diese Tat zu begehen.

  1. TB
    1. Verübung eines Verbrechens oder Vergehens durch einen Haupttäter (mindestens Versuchsstadium)
    2. Bestimmen des Haupttäters zur Begehung eines Delikts
      – Das Bestimmen ist eine unmittelbare Einflussnahme an der Willensbildung, die einen psychischen Kontakt zwischen Anstifter und Angestiftetem verlangt.
    3. Vorsatz
      – Bzgl. des Bestimmens
      – Bzgl. der Verübung der Haupttat
    4. Ggf. Verschiebung des Unrechtsgehalts wegen Art. 27
  2. Rechtswidrigkeit
  3. Schuld
Anstiftung, Art. 24 Abs. 1 StGB Schema
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