Anstiftung
Die Anstiftung ist eine Form der Teilnahme. Vorausgesetzt ist ein Haupttäter, der eine Tat begeht. Der Anstifter muss den Haupttäter bestimmt haben, diese Tat zu begehen.
- TB
- Verübung eines Verbrechens oder Vergehens durch einen Haupttäter (mindestens Versuchsstadium)
- Bestimmen des Haupttäters zur Begehung eines Delikts
– Das Bestimmen ist eine unmittelbare Einflussnahme an der Willensbildung, die einen psychischen Kontakt zwischen Anstifter und Angestiftetem verlangt. - Vorsatz
– Bzgl. des Bestimmens
– Bzgl. der Verübung der Haupttat - Ggf. Verschiebung des Unrechtsgehalts wegen Art. 27
- Rechtswidrigkeit
- Schuld
Anstiftung, Art. 24 Abs. 1 StGB Schema