Einwilligung

 

Die Einwilligung ist ein Rechtfertigungsgrund und somit auf der Ebene der Rechtswidrigkeit zu prüfen. Als weiterer Grund gibt es auch die mutmassliche Einwilligung, wenn die Einwilligung nicht einholbar ist.

  1. Tatbestand
  2. Rechtswidrigkeit
    1. Erklärung der Einwilligung
      1. Vor der Tat
      2. Nach aussen erkennbar
    2. Verfügungsbefugnis des Einwilligenden über das in Frage stehende Rechtsgut
    3. Natürliche Einsichts- und Urteilsfähigkeit des Einwilligenden
    4. Keine Willensmängel beim Eiwilligenden
    5. Handeln in Kenntnis und auf Grund der Einwilligung
  3. Schuld
Einwilligung Schema
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