Einwilligung
Die Einwilligung ist ein Rechtfertigungsgrund und somit auf der Ebene der Rechtswidrigkeit zu prüfen. Als weiterer Grund gibt es auch die mutmassliche Einwilligung, wenn die Einwilligung nicht einholbar ist.
- Tatbestand
- Rechtswidrigkeit
- Erklärung der Einwilligung
- Vor der Tat
- Nach aussen erkennbar
- Verfügungsbefugnis des Einwilligenden über das in Frage stehende Rechtsgut
- Natürliche Einsichts- und Urteilsfähigkeit des Einwilligenden
- Keine Willensmängel beim Eiwilligenden
- Handeln in Kenntnis und auf Grund der Einwilligung
- Erklärung der Einwilligung
- Schuld
Einwilligung Schema