Garantie der Menschenwürde Art. 7 BV

 

Die Legitimität des Staates ist dadurch gegeben, dass er die Garantie der Menschenwürde sicherstellt. Der Staat ist für die Menschen da und nicht die Menschen für den Staat. Der Mensch ist stets Zweck und nicht Mittel. Man muss sich die Menschenwürde nicht verdienen und sie kommt allen Menschen gleichermassen zu.

 

Menschenwürde Geschichte

Mittelalter: Der Mensch ist nach Gott geschaffen und deshalb verdient er die Menschenwürde.

Renaissance: Der Mensch verdient die Menschenwürde, weil er vernünftig handelt und denkt.

Kant: Der Mensch hat einfach grds. Menschenwürde. Der Mensch ist vernünftig. Der Mensch hat keinen aufwiegbaren Wert. Menschenleben dürfen nicht gegeneinander abgewogen werden.

Charles Darwin: Der Mensch ist nur ein erfolgreiches Tier der Evolution. Die Schwachen sterben aus. Sozialdarwinismus gewisse Menschen sind wertvoller als andere. (Menschenwürde wird geschmälert)

 

Was ist Menschenwürde und worauf hat sie Einfluss

Der Art. 7 der BV (Menschenwürde) ist als Richtschnur der Kerngehalte anderer Grundrechte zu verstehen. Aber es ist auch ein selbstständiges Grundrecht.

Art. 7 schützt vor: Gewalt, unmenschlicher Behandlung, grds. Existenz des Menschen, vor Folter, schützt die persönliche Freiheit, führt zum Non-Refoulement Gebot, stellt die Meinungsfreiheit sicher, verbietet Diskriminierung und ermöglicht faire Verfahrensgarantien gemäss Art. 29 BV.

 

Probleme der Garantie der Menschenwürde

Man kann nicht selbst auf die Menschenwürde verzichten. Sogenannte Peep-shows sind verboten, weil sie als nicht mit der Menschenwürde vereinbar gelten. Dh. Frauen, die dort gerne arbeiten würden dürfen das nicht weil ihre Würde geschützt wird.

Die Menschenwürde sollte immer konkrete Bedürfnisse von Menschen schützen.

Fraglich ist, ob hier konkrete Bedürfnisse geschützt werden oder um eine allgemeine Meinung. Der Staat entscheidet für die Personen, was ihre Würde ist nach obj. Massstäben.

Das ist strittig, weil Menschen auch das Recht haben frei zu entscheiden, was sie tun möchten und was nicht. Der Staat sollte nicht für die Menschen entscheiden, was ihre Menschenwürde ist.

 

Garantie der Menschenwürde – Grundrecht II Staatsrecht # 14
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