Zusammenarbeit Bund und Kantone
Die Kantone sind aufgrund der föderalistischen Organisation der Schweiz selbstständige, unabhängige Organe des Staates. Trotzdem ist eine gut funktionierende Zusammenarbeit zwischen den Kantonen sowie Zwischen Bund und Kantonen unerlässlich.
Verträge zwischen den Kantonen = Konkordate
Bilateral |
Zwischen 2 Kantonen |
Multiliteral |
Zwischen mehreren Kantonen |
Omniliteral |
Zwischen allen 26 Kantonen |
Art. 44 Abs. 1 BV – Die Kantone arbeiten zusammen und zahlen sich dann auch Lastenausgleich.
Art. 48 Abs. 1, 2 BV – Die Kantone können miteinander Verträge schliessen für die Bewältigung von regionalen Aufgaben (Polizeiaufgebote bei FCB Match – Hooligan-Konkordat/ Harmos)
Beschränkungen der Konkordate
Art. 48 Abs. 3 BV – Die Verträge dürfen allerdings nicht mit den Interessen des Bundes oder dem Kantonsrecht anderer Kantone im Widerspruch stehen.
Art. 53 BV – Grenzbereinigung und Gebietsveränderung
Gewisse Bereiche können die Kantone nicht selbstständig regeln so z.B. Grenzbereinigung und Gebietsveränderung. Diese benötigen die Zustimmung der betroffenen Bevölkerung, NR, SR und die Kantone
Konferenzen (z.B. KdK/ KKJPD/ EDK)
Interkantonalen Konferenzen erarbeiten die Konkordate.
Die Kantone müssen diese Konkordate dann noch genehmigen. Sie haben allerdings nicht mehr viel Spielraum, sie können die Verträge annehmen oder ablehnen.
Die Konferenzen bestehen aus Exekutivmitgliedern der Kantone, somit wirken die Exekutivmitglieder der Konferenzen eig. In der Legislative mit, was problematisch ist.
Unmittelbar rechtsetzende Verträge |
Konkordate setzen direkt Recht |
Mittelbar rechtsetzende Verträge |
Konkordate geben Kanton Rechtssetzungskompetenz |
Art. 14 FiLaG – Finanz und Lastenausgleichsgesetz
Allgemeinverbindlichkeit und Beteiligungspflicht (Eingreifen des Bundes)
Die Bundesversammlung kann per Bundesbeschluss (welcher dem fakultativen Referendum untersteht) Allgemeinverbindlichkeiten anordnen. Das heisst Konkordate können gewissen Kantone aufgezwungen werden.
Bsps für Allgemeinverbindlichkeiten:
- Straf- und Massnahmenvollzug
- Kantonale Hochschulen/ Universitäten
- Abfallbewirtschaftung
- Abwasserreinigung
- Spitzenmedizin