Urkundendelikte Urkundendelikte sind im Schweizer Recht in den Art. 251-257 geregelt und schützen den Rechtsverkehr in 3 Richtungen: Gewährleistung der Identität des Ausstellers (Echtheitsschutz) – Art. 251 Ziff. 1 Abs.2 und 3 Gewährleistung der Inhaltlichen Wahrheit der Urkunde –
Weitere Delikte gegen das Vermögen Strafrecht # 11
Weitere Delikte gegen das Vermögen Weitere Delikte gegen das Vermögen sind ein Teil der Vermögensdelikte, der als Oberbegriff alle Delikte, die Eigentum oder Vermögen einer anderen Person schützen, beinhaltet . In Art. 137-160 StGB sind sie geregelt. Zur Übersicht werden
Betrug und Betrugsähnliche Delikte Strafrecht # 10
Betrug und Betrugsähnliche Delikte Betrug und Betrugsähnliche Delikte sind ein Teil der Vermögensdelikte, alle Delikte, die Eigentum oder Vermögen einer anderen Person schützen, beinhalten. In Art. 137-160 StGB sind sie geregelt. Zur Übersicht werden im folgenden weitere Unterteilungen vorgenommen.
Entziehung und Schädigung absoluter Rechte Strafrecht # 9
Entziehung und Schädigung absoluter Rechte Entziehung und Schädigung absoluter Rechte ist eine Unterkategorie der Vermögensdelikte, welche als Oberbegriff alle Delikte, die Eigentum oder Vermögen einer anderen Person schützen, beinhalten. In Art. 137-160 StGB sind sie geregelt. Zur Übersicht werden
Vermögensdelikte Eigentumverschiebungsdelikte Strafrecht # 8
Vermögensdelikte – Eigentumverschiebungsdelikte Vermögensdelikte als Oberbegriff, beinhaltet alle Delikte, die Eigentum oder Vermögen einer anderen Person schützen. In Art. 137-160 StGB sind sie geregelt. Hier werden spezieller die Eigentumverschiebungsdelikte angeschaut. Zur Übersicht werden im folgenden weitere Unterteilungen vorgenommen.
Delikte gegen den Geheim- und Privatbereich Strafrecht # 7
Delikte gegen den Geheim- und Privatbereich Art. 179 – 179novies sowie 186 StGB sind Delikte gegen den Geheim- und Privatbereich. Art. 179 schützt das Schriftgeheimnis. Art. 179bis – 179novies schützen die Privatsphäre vor unbefugter Ausforschung oder Überwachung. Art. 186
Ehrverletzungsdelikte Strafrecht # 6
Ehrverletzungsdelikte aus Strafrecht BT I Ehrverletzungsdelikte setzen sich aus nur drei hauptsächlichen Tatbeständen zusammen: Art. 173 üble Nachrede, Art. 174 Verleumdung und Art. 177 Beschimpfung. Man unterscheidet bei Ehrverletzungen stets in Tatsachenbehauptung und Werturteile. Übersicht Definitionen Übersicht Ehrverletzungsdelikte
Sexualdelikte Strafrecht # 5
Sexualdelikte aus Strafrecht BT I In den letzten Jahren gab es viele Vorstösse, dass man das Sexualstrafrecht revidieren solle. Der Grundgedanke bei den Sexualdelikten ist, der Schutz der sexuellen Integrität und der Schutz der ungestörten sexuellen Entwicklung von Minderjährigen.
Freiheitsdelikte Strafrecht # 4
Freiheitsdelikte aus Strafrecht BT I Die Nötigung gemäss Art. 181 StGB ist der Grundtatbestand aller Freiheitsdelikte. Raub, Erpressung, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung, Freiheitsberaubung, Entführung und Zwangsheirat enthalten alle eine komplette Nötigung und zusätzliche Merkmale. All diese Freiheitsdelikte, ausser Menschenhandel Art.
Gefährdungsdelikte Strafrecht # 3
Gefährdungsdelikte aus Strafrecht BT Die Gefährdungsdelikte (Art. 127-136 StGB) haben keinen Taterfolg, allerdings einen Gefährdungserfolg. Bestraft wird das Schaffen einer unnötigen Gefahr. Entweder muss eine konkrete Gefahr eintreten oder eine grundsätzlich sehr gefährliche Situation geschaffen werden. Übersicht Konkrete