Schuld
Es handelt sich um ein allgemeines Schema der Schuld. Entschuldbarer Notstand und Notwehrexzess sind die Entschuldigungsgründe, die am häufigsten zu prüfen sind.
- Tatbestand
- Rechtswidrigkeit
- Schuld
- Schuldfähigkeit
- Psychosen
- Schwachsinn
- Alkohol > 3‰
- A.L.I.C. (Art. 19 Abs. 4 StGB)
- Vorsätzliche A.L.I.C
- Der Täter hat den Zustand der Schuldunfähigkeit vorsätzlich herbeigeführt
- Der Täter hatte den Vorsatz, in diesem Zustand eine Straftat zu begehen.
- Fahrlässige A.L.I.C.
- Der Täter berauscht sich vorsätzlich und erkennt fahrlässig nicht, dass er in diesem Zustand ein Delikt begehen könnte
- Der Täter berauscht sich fahrlässig und erkennt fahrlässig nicht, dass er in diesem Zustand ein Delikt begehen könnte
- Der Täter, der beabsichtigt ein Delikt zu begehen, berauscht sich fahrlässig
- Vorsätzliche A.L.I.C
- Unrechtsbewusstsein
- Zumutbarkeit des normgemässen Verhaltens
- Entschuldbarer Notstand, Art. 18 StGB
- Notwehrexzess, Art. 16 StGB
- A.L.I.C. (Art. 19 Abs. 4 StGB)
- Schuldfähigkeit
Schuld Schema