Gerichte auf Bundesebene

 

Die Gerichte bilden die dritte Gewalt im Staat, welche man Judikative nennt. Somit sind sie für die Rechtsanwendung zuständig.

 


Gerichte auf Bundesebene, Bundesgericht, Bundesverwaltungsgericht, Bundesstrafgericht, Bundespatentgericht, UBI, Vorinstanzen für Bundesgericht,
Übersicht über die Gerichte auf Bundesebene in der Schweiz Quelle: Vorlesungsmaterial Staatsrecht I HS 2018, Uni Basel – Prof. Dr. Markus Schefer

 

Grundsätze

Das Bundesgericht (Bger) ist die oberste rechtssprechende Behörde in der Schweiz.

Art. 30 BV: Jede Person hat das recht auf eine faire Gerichtsverhandlung eines unparteiischen Gerichts.

Erlasse müssen Verfassungskonform und Völkerrechtskonform sein. (Z.B. EMRK = Europäische Menschenrechts Konvention)
Ausnahme: Gewisse Verordnungen in materiellen Belangen oder Verfahrensbestimmungen.

Kantonale Verfassungen dürfen von den Kantonen selber revidiert und angepasst werden. Aber nicht gegen das Bundesgesetz verstossen. Das Bundesgesetz ist Kantonalem Recht übergeordnet.

 

Richter des Bundesgerichtes

Richter des BGer sind unparteilich. Wenn wegen persönlichem Interesse unparteilichkeit nicht mehr gegeben ist, kann ein Richter vom Fall abgezogen werden.

Vollamtliche Bundesrichter dürfen keine Räte (BR,NR,SR) sein. Keine andere Erwerbstätigkeit ausüben. Nichts tun, was ihrem Ansehen oder dem Ansehen des Gerichtes schaden würde.

Nebenamtliche Bundesrichter dürfen einen Nebenjob haben, der darf allerdings nichts mit dem Richterberuf zu tun haben und sie dürfen nicht mehr als 10’000/Jahr verdienen sonst müssen sie den Lohn abgeben an die Bundeskasse.

Im BGer arbeiten:

  • 38 Vollamtliche Bundesrichter (ordentliche Richter)
  • 19 Nebenamtliche Bundesrichter (max. 2/3 von 38 Bundesrichtern.)

3 Richter zusammen bilden einen Spruchkörper und befassen sich als 3-er Team mit einem Fall. Dabei wird darauf geachtet, dass das Team ausgewogen ist und diejenigen zugeteilt werden, die Experten sind auf demjenigen Gebiet. Bei Grundsätzlichen Fragen wird eine Fünferbesetzung (5-er Team) gebildet.

Die Richter werden von der Bundesversammlung gewählt für 6 Jahre.
Sie können beliebig oft wiedergewählt werden und sind nicht absetzbar. Präsident ist zurzeit Ulrich Meyer.

 

Öffentlichkeit

Die mündlichen Verhandlungen und Besprechungen sind öffentlich
Ausnahme: Bei Gefährdung der Sicherheit, Persönliches Interesse der beteiligten Person, öffentliche Sittlichkeit kann die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden. Falls dies geschieht wird der Entscheid allerdings schriftlich veröffentlicht

 

Verfassungsgerichtsbarkeit

Verfassungsgerichtsbarkeit bedeutet die Überprüfung staatlichen Handelns auf Übereinstimmung mit Verfassung. Also ob das Staatliche Handeln Verfassungskonform oder verfassungswidrig ist.

Verfassungsgerichtsbarkeit passiert mit Hilfe von:

Abstrakte Normenkontrolle – Gesetz wird grundsätzlich überprüft ob es verfassungskonform ist.
Konkrete Normenkontrolle – Gesetz wird überprüft in Bezug auf konkreten Streitfall/ Entscheid.

 

Verfassungsauslegung

Allgemein gibt es bei der Auslegung von Gesetzen diese 4 Methoden.

  1. Grammatikalisch – Wortlaut (Anfangspunkt)
  2. Systematisch – In Bezug zu anderen Gesetzen
  3. Historisch – Was war die ursprüngliche Meinung des Gesetzes
  4. Teleologisch – Nach Sinn und Zweck

Zeitgemässe Auslegung ist eine umstrittene Auslegungsmethode.

 

Rechtsetzung und Rechtsanwendung

Gerichte auf Bundesebene

Rechtsetzung bedeutet Schaffung von neuen Gesetzen oder Verordnungen (Oberbegriff Erlasse). Rechtsanwendung bezeichnet die Anwendung, Durchsetzung und Vollzug des Rechts, also die Arbeit, welche die Gerichte und die Regierung unternimmt.

 

Organisation des Bundesgerichtes mit seinen 7 Abteilungen

Gerichte auf Bundesebene, Bundesgericht, öffentlich rechtliche Abteilungen, zivilrechtliche Abteilungen, Strafrechtliche Abteilungen, sozialrechtliche Abteilungen,
Übersicht Organisation des Schweizerischen Bundesgerichts Quelle: Vorlesungsmaterial Staatsrecht I HS 2018, Uni Basel – Prof. Dr. Markus Schefer

 

 

Gerichte auf Bundesebene Staatsrecht # 3

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert