Öffentliches Dienstrecht Das öffentliche Dienstrecht regelt die Arbeitsverhältnisse der öffentlich-rechtlichen Angestellten mit dem Staat. Es beschreibt ihre Rechte und Pflichten. Übersicht Begriff und Rechtsnatur des Dienstverhältnisses Begründung und Beendigung des Dienstverhältnisses Pflichten und Rechte der Angestellten Verantwortlichkeit der
Zentralverwaltung und dezentralisierte Verwaltung Verwaltungsrecht # 11
Zentralverwaltung und dezentralisierte Verwaltung Zentralverwaltung bedeutet, dass die Verwaltung für einen bestimmten Sachbereich von einer zentralen, staatlichen Institution geleitet wird. Z.B. die Verwaltung von kleinen Gemeinden. Das Gegenstück ist die dezentralisierte Verwaltungsorganisation. Bei diesem System werden Verwaltungsaufgaben an verschiedenste
Organisation der Verwaltung Verwaltungsrecht # 10
Organisation der Verwaltung Die Kantone sind bei der Organisation der Verwaltung autonom. Der Bund darf diese Autonomie einschränken, wenn ein überwiegend öffentliches Interesse besteht. Kantonale Verwaltungsorganisationsautonomie ist in Art. 47 Abs. 2, Art. 3, 46 und 51 BV verankert.
Staats- und Beamtenhaftung Verwaltungsrecht # 9
Staats- und Beamtenhaftung Staats- und Beamtenhaftung bedeutet, dass der Staat, Beamte oder beide zusammen für Schäden aufkommen müssen, die durch dienstliche Ausübung entstanden sind. Definitionen Haftungssubjekt Haftungssubjekt ist der, der bezahlen muss (Staat/ Beamter) Staatshaftung Das Einstehen des
Verwaltungsrechtliche Sanktionen Verwaltungsrecht # 8
Verwaltungsrechtliche Sanktionen Verwaltungsrechtliche Sanktionen können erst ausgesprochen werden, wenn klar ist, dass die Verfügung gültig ist und der Private seine Pflichten nicht erfüllt. Definition Verwaltungszwang Gesamtheit aller verwaltungsrechtlichen Sanktionen mit denen die Erfüllung von verwaltungsrechtlichen Pflichten erzwungen wird.
Verwaltungsrechtspflege und -Gerichtsbarkeit Verwaltungsrecht # 7
Verwaltungsrechtspflege und -Gerichtsbarkeit Verwaltungsrechtspflege und -Gerichtsbarkeit befasst sich mit Fragen bzgl. in welchen Fällen man an welche Beschwerdeinstanz und an welches Gericht gelangen kann. Erst seit 2007 besteht in der Schweiz eine umfassende Möglichkeit ans Gericht zu kommen, früher
Verwaltungsrechtliche Rechte und Pflichten Verwaltungsrecht # 6
Verwaltungsrechtliche Rechte und Pflichten Ein Verwaltungsrechtsverhältnis ist gegeben, wenn der Staat d.h. ein Verwaltungsrechtsträger und eine oder mehrere Privatpersonen verwaltungsrechtliche Rechte und Pflichten miteinander haben. Das blosse Bestehen von generell-abstrakten Rechtssätzen erzeugt noch kein Rechtsverhältnis zwischen Staat und Bürger.
Die restlichen Handlungsformen Verwaltungsrecht # 5
Die restlichen Handlungsformen Neben der Verfügung gibt es die restlichen Handlungsformen: Verwaltungsrechtlicher Vertrag, Plan, Realakt, Rechtsverordnung, Verwaltungsverordnung, Dienstbefehl, Zivilrechtliches Handeln. Übersicht Verwaltungsrechtlicher Vertrag Plan Realakt Rechtsverordnung Verwaltungsverordnung Dienstbefehl Zivilrechtliches Verhandeln Verwaltungsrechtlicher Vertrag Definition Verwaltungsrechtlicher Vertrag: Vertrag, der
Die Verfügung als Handlungsform Verwaltungsrecht # 4
Die Verfügung als Handlungsform Es gibt im Verwaltungsrecht wird die Verfügung als Handlungsform betrachtet. Bei den verschiedenen Handlungsformen, ist die Verfügung wohl die wichtigste. Die Handlungsformen sind: Verfügung, Plan, Verwaltungsrechtlicher Vertrag, privater Vertrag, Rechtsverordnung, Dienstbefehl, Verwaltungsverordnung, zivilrechtliches Handeln oder
Prinzipien des Verwaltungsrechts Verwaltungsrecht # 3
Grundprinzipien des Verwaltungsrechts Es gibt verschiedene zentrale Prinzipien des Verwaltungsrechts, die den Schweizer Staat charakterisieren: Gesetzmässigkeit (Legalitätsprinzip (Art. 36 BV)), öffentliches Interesse (Art. 5 Abs. 2 BV), Verhältnismässigkeit (Art. 5 Abs. 2 BV), Rechtsgleichheit (Art. 8 BV), Willkürverbot (Art.