Fahrlässigkeit, Art. 12 Abs.3 StGB Schema

Fahrlässigkeit   Gem. Art. 12 Abs. 1 StGB ist Fahrlässigkeit nur dann strafbar, wenn sie ausdrücklich geregelt ist. Sonst ist nur der Vorsatz zu prüfen.  Tatbestand Erfolg Handlung Ursachenzusammenhang zwischen Tathandlung und Deliktserfolg  Äquivalente Kausalität Zurechnung Sorgfaltspflichtwidrigkeit des Verhaltens– Sorgfaltspflichtwidrig ist