Entschuldbarer Notstand, Art. 18 StGB Schema

Entschuldbarer Notstand   Der entschuldbare Notstand unterscheidet sich vom rechtfertigenden Notstand dadurch, dass das gerettete Rechtsgut nicht höhenwertig als das geopferte sein muss. Tatbestand Rechtswidrigkeit Schuld Entschuldbarer Notstand Vorliegen einer Notstandslage Erforderlichkeit der Abwehrhandlung Unzumutbarkeit der Preisgabe des gefährdeten Gutes Handeln

Mutmassliche Einwilligung Schema

Mutmassliche Einwilligung   Die mutmassliche Einwilligung unterscheidet sich von der Einwilligung dadurch, dass die Einwilligung des Opfers nicht eingeholt werden kann. Sie ist vor allem bei ärztlichen Eingriffen einschlägig. Tatbestand Rechtswidrigkeit Mutmassliche Einwilligung Nichteinholbarkeit der Einwilligung Verfügungsbefugnis des Rechtsgutsträgers Rechtsgutsträger