Strafrecht

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Es gibt 2 Namen in diesem Verzeichnis, die mit dem Buchstaben I beginnen.
Intensiver Notwehrexzess
Überschreiten der Grenzen der Notwehr durch zu hartes wehren

Irrtum über die Rechtswidrigkeit Art. 21
Sachverhaltsirrtum = verkennt der Täter ein Merkmal des Sachverhaltes. Er weiss nicht was er tut. Verbotsirrtum = wusste der Täter nicht was legal und illegal ist. (Verwechselt der Täter Edelweiss mit Gänseblümchen - Sachverhaltsirrtum) (Glaubt der Täter, das Pflücken von Edelweiss sei erlaubt - Verbotsirrtum)

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