Strafrecht
Es gibt 2 Namen in diesem Verzeichnis, die mit dem Buchstaben I beginnen.
Irrtum über die Rechtswidrigkeit Art. 21
Sachverhaltsirrtum = verkennt der Täter ein Merkmal des Sachverhaltes. Er weiss nicht was er tut.
Verbotsirrtum = wusste der Täter nicht was legal und illegal ist.
(Verwechselt der Täter Edelweiss mit Gänseblümchen - Sachverhaltsirrtum)
(Glaubt der Täter, das Pflücken von Edelweiss sei erlaubt - Verbotsirrtum)
Hammer!😍 Danke tusig!