Strafrecht
Es gibt 5 Namen in diesem Verzeichnis, die mit dem Buchstaben V beginnen.
Verbot von Strafrechtlichem Gewohnheitsrecht
Gewohnheitsrecht bezeichnet Recht, das ungeschrieben, langandauernd und der verbreiteten Rechtsüberzeugung entspricht. Es ist verboten in der Schweiz.
Verbrechen
Verbrechen sind gemäss Art. 10 Abs. 2 StGB Taten, die mit Freiheitsstrafe von mehr als drei Jahren bedroht sind.
Vergehen
Vergehen sind gemäss Art. 10 Abs. 3 StGB Taten, die mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bedroht sind.
Vollendeter Versuch
Alles ist in die Wege geleitet, der Erfolg wird von selbst eintreten. (Daraus folgt: nur noch tätige Reue möglich)
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