Strafrecht

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Es gibt 4 Namen in diesem Verzeichnis, die mit dem Buchstaben S beginnen.
Sache
Eine Sache ist ein körperlicher Gegenstand. Sie muss abgegrenzt und greifbar sein.

Schuldhaftes Handeln
Der Täter handelt schuldhaft, wenn er schuldfähig (Art. 19) ist, Unrechtbewusstsein (Art. 21) hatte, und das Normgemässe Verhalten für ihn zumutbar war.

Sicherungs- oder Überwachungsgarant
Der Garant ist verpflichtet eine Gefahrenquelle zum Schutz von Dritten unter Kontrolle zu halten.

Subsidiaritätstheorie
Ein Unterlassen wird geprüft, wenn ein für den Taterfolg rechtlich relevantes kausales Handeln nicht vorliegt. Wann immer möglich, soll ans Handeln geknüpft werden.

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