Strafrecht

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Es gibt 9 Namen in diesem Verzeichnis, die mit dem Buchstaben N beginnen.
Notstand Abwehrhandlung Aggressivnotstand
Beim Aggressivnotstand muss das gerettete Interesse das geopferte Interesse wesentlich überwiegen.

Notstand Abwehrhandlung Defensivnotstand
Beim Defensivnotstand findet nur eine Missbrauchskontrolle statt: Das geopferte Interesse darf das geschützte Interesse nicht wesentlich bzw. unverhältnismässig schwer überwiegen.

Notstand Notstandslage
Dazu müsste eine unmittelbare Gefahr für ein eigenes oder ein fremdes Individualrechtsgut bestehen.

Notwehr Eignung der Abwehrhandlung
Geeignet ist eine Abwehrhandlung, die das angesteuerte Ziel erreicht, ungeeignet wäre sie, wenn sie zu milde ist, um das Ziel zu erreichen, oder zu einem anderen Ergebnis führte.

Notwehr Erforderlichkeit der Abwehrhandlung
Die Notwehrhandlung ist erforderlich, wenn sie das mildeste zur Verfügung stehende Mittel darstellt, welches den Angriff sicher abwendet.

Notwehr gegenwärtiger Angriff
Ein Angriff ist gegenwärtig, wenn die Gutsverletzung unmittelbar bevorsteht, bereits begonnen hat oder noch fortdauert.

Notwehr rechtswidriger Angriff
Der Angriff ist rechtswidrig, wenn er in seiner Folge der Rechtsordnung zuwiderläuft und nicht selbst von einem Erlaubnissatz gedeckt ist.

Notwehr Verhältnismässigkeit der Abwehrhandlung
Es darf kein krasses Missverhältnis zwischen dem durch die Rettungshandlung verursachten Schaden und der abzuwendenden Gefahr bestehen.

Nulla poena sine lege
Lateinisch für «Keine Strafe ohne Gesetz» in Art. 1 StGB verankert.

Ein Kommentar zu „Strafrecht

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