Strafrecht

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Es gibt 4 Namen in diesem Verzeichnis, die mit dem Buchstaben R beginnen.
Rechtsgut
Ein Rechtsgut ist ein rechtlich geschütztes Interesse.

Rechtswidrigkeit
Die Rechtswidrigkeit wird grundsätzlich durch die Tatbestandsmässigkeit indiziert, kann aber durch Rechtfertigungsgründe ausgeschlossen werden

Risikoerhöhungslehre
Ein Unterlassen ist für ein Erfolg kausal, wenn durch die gebotene Handlung das Risiko des Erfolgseintritts erheblich vermindert hätte werden können.

Rückwirkungsverbot
Man kann nicht bestraft werden, wenn die begangene Tat zum Tatzeitpunkt noch nicht verboten war. Strafbegründende oder-schärfende Rückwirkung ist verboten. Strafmildernde Rückwirkung ist gemäss Art. 2 Abs. 2 StGB zulässig.

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