Das Sanktionensystem Das Sanktionensystem der Schweiz funktioniert durch eine Mischung aus Strafen und Massnahmen. Mit dieser Mischung kann die Sanktion bestmöglich an den jeweiligen Täter und Situation angepasst werden. Strafen sollen das Unrecht ausgleichen, vor potenziellen Taten abschrecken und
Strafantrag und Verjährung Strafrecht # 15
Strafantrag und Verjährung Man unterscheidet zwischen Antragsdelikten und Offizialdelikten. Bei Antragsdelikten muss ein Strafantrag gestellt werden. Z.B. einfache Körperverletzung Art. 123. Offizialdelikte werden von Amtes wegen verfolgt, egal ob das das Opfer will. Antragsberechtigung Antragsberichtigt ist primär der
Konkurrenzen Strafrecht # 14
Konkurrenzen Man unterscheidet echte und unechte Konkurrenz im Schweizer Strafrecht. Sind mehrere Tatbestände erfüllt, wird man nicht immer aus allen bestraft. Unecht Echt Das Eine ist im Anderen enthalten Das Eine ist nicht im Anderen Enthalten Mehrere Straftatbestände verwirklicht,
Die strafrechtliche Irrtumslehre Strafrecht # 13
Die strafrechtliche Irrtumslehre Irrtum wird definiert als das Auseinanderfallen von Vorstellung und Wirklichkeit. Unterschieden werden Irrtümer primär in Sachverhaltsirrtum und Verbotsirrtum. Art. 13 und 21 regeln die Rechtsfolgen. Sachverhaltsirrtum (Art. 13) und Verbotsirrtum (Art. 21) Sachverhaltsirrtum = verkennt
Täterschaft und Teilnahme Strafrecht # 12
Täterschaft und Teilnahme Täterschaft und Teilnahme sind grundsätzliche Unterscheidungen des Schweizer Strafrechts. Diese Rechtsinstitute kommen bei Mehrpersonenverhältnissen zur Anwendung. Täterschaft – Mittelbare Täterschaft und Mittäterschaft Zurechnung als ob das Delikt selbst verwirklicht worden wäre. Mittelbare Täterschaft Der Hintermann
Das Fahrlässigkeitsdelikt Strafrecht # 11
Das Fahrlässigkeitsdelikt Es gibt kein versuchtes Fahrlässigkeitsdelikt, weil der Versuch, Vorsatz indiziert. Grundsätzlich ist im StGB immer nur Vorsatz strafbar, wenn Fahrlässigkeit strafbar sein soll, muss es ausdrücklich stehen direkt beim jeweiligen Art. Das ist allerdings die Ausnahme. (Art.
Strafrechtliche Verantwortlichkeit von Unternehmen Strafrecht # 10
Strafrechtliche Verantwortlichkeit von Unternehmen Zuerst müssen einige Fragen definiert und geklärt werden. Sind Unternehmen oder Verbände überhaupt strafrechtlich strafbar? Sind Unternehmen/ Verbände handlungsfähig? – Personen arbeiten für das Unternehmen Sind Unternehmen/ Verbände schuldfähig? – Das Unternehmen kann Unrecht nicht
Die Unterlassungsdelikte Strafrecht # 9
Die Unterlassungsdelikte Unterlassungsdelikte können in echte und unechte Unterlassungsdelikte unterschieden werden. Ausserdem unterscheidet man zwischen versuchten und vollendeten Unterlassungsdelikten. Abgrenzung Tun und Unterlassen Wird vom Arzt eine Lebenserhaltende Maschine abgestellt, ist fraglich ob das ein Tun (Knopf drücken) oder
Versuch und Rücktritt # 8
Versuch und Rücktritt Ist eine Straftat noch nicht vollendet sind Versuch und Rücktritt möglich. Vorbereitungshandlungen sind grundsätzlich nicht strafbar, es sei denn das Gesetz verbietet diese ausdrücklich (Art. 226 Abs. 1 – Sprengstoffe usw. vorbereiten) Verbrechen und Vergehen sind
Schuld und Entschuldigungsgründe Strafrecht # 7
Schuld und Entschuldigungsgründe Grundsätzlich geht man von der Schuldfähigkeit des Täters aus. Es kann allerdings auch sein, dass der Täter nicht schuldhaft handelt, wenn er nicht schuldfähig/ einsichtsfähig (Art. 19) ist, das Unrechtbewusstsein (Art. 21) nicht hatte, oder das