Art. 134, Angriff Der Angriff, Art. 134 StGB ist subsidiär zu dem Raufhandel, Art. 133 StGB. Es handelt sich um den Fall, wenn das Opfer sich rein passiv verhält gegenüber seinem Angreifer. Tatbestand Objektiver Tatbestand Täter: jedermann Tathandlung– Beteiligung
Raufhandel, Art. 133 StGB Schema
Art. 133 StGB, Raufhandel Der Raufhandel ist ein Gefährdungsdelikt, trotz dem Erfordernis der Körperverletzung. Diese dient nur als Indiz für die Gefährlichkeit des Raufhandels, aber sie gehört zu den Tatbestandsvoraussetzungen nicht. Tatbestand Objektiver Tatbestand Tathandlung: Beteiligung am Raufhandel– Tätliche, wechselseitige
Unterlassung der Nothilfe, Art. 128 StGB Schema
Art. 128 StGB, Unterlassung der Nothilfe Die Unterlassung der Nothilfe ist ein Tatbestand, der verpflichtet jeden Mensch, anderen Menschen zu helfen, wenn diese sich in Gefahr begeben, egal ob die Hilfeleistung hätte das Leben gerettet oder nicht. Zu beachten: Es
Aussetzung, Art. 127 StGB Schema
Art. 127 StGB, Aussetzung Die Aussetzung, Art. 127 StGB ist ein konkretes Gefährdungsdelikt. Dieser Tatbestand ist nah zu der Unterlassung der Nothilfe, Art. 128, aber als lex specialis geht Art. 127 vor. Tatbestand Objektiver Tatbestand Täter: Person, die den Hilflosen
Gefährdung des Lebens, Art. 129 StGB Schema
Art. 129, Gefährdung des Lebens Die Gefährdung des Lebens kann dann geprüft werden, wenn es dem Täter den Vorsatz fehlt für das Bejahen der vorsätzlichen Tötung. Art. 129 steht in echter Konkurrenz mit Art. 117, fahrlässige Tötung. Tatbestand Objektiver Tatbestand
Tätlichkeiten, Art. 126 StGB Schema
Art. 126 StGB, Tätlichkeiten Tätlichkeiten sind Antragsdelikte, ausser für die Konstellationen, die in Ziff. 2 erwähnt sind. Dort werden sie von Amtes wegen verfolgt. Tatbestand Objektiver Tatbestand Tathandlung Taterfolg: Geringfügiger folgenloser Angriff auf die körperliche Integrität, der keine Folge
Verstümmelung weiblicher Genitalien, Art. 124 StGB Schema
Art. 124 StGB, Verstümmelung weiblicher Genitalien Nach diesem Schema ist die Verstümmelung weiblicher Genitalien zu prüfen. Besonders zu beachten ist, dass auch im Ausland begangene Taten strafbar sind. Tatbestand Objektiver Tatbestand Tathandlung Taterfolg– Das Verstümmeln der Genitalien einer weiblichen Person–
Einfache Körperverletzung, Art. 123 StGB Schema
Art. 123 StGB, einfache Körperverletzung Nach diesem Schema wird die einfache Körperverletzung geprüft. Im Gegensatz zu der schwere Körperverletzung handelt es sich um einen Antragsdelikt, es sein denn, eine Qualifizierung gem. Ziff. 2 anzunehmen ist.Hinweis: Die fahrlässige Körperverletzung, Art. 125
Schwere Körperverletzung, Art. 122 StGB Schema
Art. 122 StGB, schwere Körperverletzung Nach diesem Schema wird die vorsätzliche schwere Körperverletzung geprüft. Die fahrlässige schwere Körperverletzung, Art. 125 Abs. 2 StGB ist nach dem Schema der Fahrlässigkeit zu prüfen. Tatbestand Objektiver Tatbestand Tatobjekt: Mensch Tathandlung: Verletzen Taterfolg: Verletzung–
Fahrlässige Tötung, Art. 117 StGB Schema
Art. 117, Fahrlässige Tötung Hier ist das Schema der fahrlässigen Tötung. Die fahrlässige Tötung ist dann zu prüfen, wenn der Täter keinen Tötungsvorsatz hatte. Tatbestand Erfolg: Tod eines Menschen Handlung: Jedes rechtlich relevantes handeln, das zur Tod eines Menschen geführt